Mit Veröffentlichung der Landeshundeverordnung (LHV NRW) im Jahr 2000 wurden die Ordnungsämter bzw. Feuerwehren mit neuen Aufgaben konfrontiert. Hierfür wurden Feuerwehrbeamte im Umgang mit Tieren, insbesondere mit gefährlichen Hunderassen sowie Reptilien (Schlangen, Echsen, Kröten etc.), ausgebildet.
Darüber hinaus verfügen alle eingesetzten Beamten über eine qualifizierte Ausbildung im Umgang mit Betäubungswaffen, wie z.B. Blasrohr, Handfeuerwaffe oder Betäubungsgewehr. Diese werden zur vorübergehenden Betäubung von Tieren durch die Beamten in Verbindung mit einem Tierarzt eingesetzt.
Die Feuerwehr Hürth verfügt zum Zweck der Tierrettung über ein speziell ausgestattetes Fahrzeug, welches rund um die Uhr durch einen ausgebildeten Beamten besetzt ist.
Das Fahrzeug verfügt unter anderem über entsprechende Boxen und Faltkäfige in unterschiedlichen Größen, bissfeste Hundeschutzkleidung, Fangnetze, Elektroschocker, Viehtreiber, Schlangenhaken, Entfernungsmesser, Wathose, Chipscanner und einen First Responder Koffer für Mensch und Tier.
Neben Einsätzen im Stadtgebiet Hürth werden auch entsprechende Einsatzlagen im Rhein-Erft-Kreis wahrgenommen. Hierzu muss das Fahrzeug im Rahmen der überörtlichen Hilfeleistung über die Leitstelle des Rhein-Erft-Kreis angefordert werden.