Die Mitarbeiter des Sachgebietes werden zur Erfüllung dieser Teilaufgabe als Fachberater für die Genehmigungsbehörden (z.B. Bauaufsicht, Straßenverkehrsamt, Ordnungsamt) tätig.
In einer Stellungnahme für diese Behörden prüfen sie, ob die Belange des Brandschutzes in Bezug auf
erfüllt werden. Die Genehmigungsbehörde entscheidet abschließend über die weitere Umsetzung der Stellungnahme der Feuerwehr.