Abwehrender Brandschutz
Abwehrender Brandschutz befasst sich vorwiegend mit der Bekämpfung von Schadensfeuern und dem damit verbundenen Schutz von Sachwerten und der Umwelt. Über allem steht dabei die Rettung von Menschen und Tieren aus Gefahrensituationen.
Zu welchen Ereignissen kommt Ihre Feuerwehr?
Rufen Sie die Feuerwehr bei:
- Brandverdacht, d. h. Rauchentwicklungen unbekannter Herkunft bzw. Brandgeruch
- Bestätigten Bränden innerhalb und außerhalb von Gebäuden jeglicher Art und jeglichen Umfangs
- Explosionen
- Waldbränden
- Kraftfahrzeug- und Mülltonnenbränden usw.
- Sonstige zuvor nicht genannte Brandereignisse
Allgemeine Hilfe / Technische Hilfe
Allgemeine Hilfe ist die Hilfeleistung bei Not- und Unglücksfällen jeglicher Art und dem damit verbundenen Schutz von Sachwerten und der Umwelt. Über alles steht auch hier die Rettung von Menschen und Tieren aus Gefahrenlagen.
Zu welchen Ereignissen kommt Ihre Feuerwehr?
Rufen Sie die Feuerwehr bei:
- Verkehrsunfällen mit auslaufenden Betriebsstoffen
- Verkehrsunfällen mit eingeklemmten Personen
- Gasgeruch oder -ausbruch
- Steckengebliebenen Aufzügen mit eingeschlossenen Personen
- Umgestürzten Bäumen, die Straßen und Wege versperren
- Tieren, die aus einer Notlage befreit werden müssen
- Personen, die in suizidaler Absicht handeln wollen (Selbsttötung)
- Hilfsbedürftigen oder vermissten Personen in Gewässern
- Schiffen, die zu sinken drohen
- Hilflosen Personen hinter verschlossenen Türen
- Auslaufenden oder freiwerdenden umweltgefährdenden Stoffen
z. B.:
- Auslaufen eines Heizöltanks
- Wassergefährdende Stoffe, die in die Kanalisation oder in das Erdreich fließen
- Unfälle mit Beteiligung von chemischen, biologischen oder atomaren Stoffen
- Überflutete Keller nach Unwetter oder nach Hochwasser
Vorbeugender Brandschutz
Der vorbeugende Brandschutz (VB) soll Brände, Brandgefahren sowie sonstige Schadensereignisse verhindern und damit den Schutz vor diesen Gefahren ermöglichen.
Die Arbeit des VB erstreckt sich auf:
- Einbindung in die Planung eines Bauvorhabens
- Überprüfung von Bauanträgen auf Einhaltung brandschutztechnischer Bestimmungen
- Durchführung von Gefahrenverhütungsschauen (Brandschau)
- Durchführung von Schulungen zur Verhütung und Bekämpfung von Entstehungsbränden
- Durchführung von wiederkehrenden Prüfungen
- Beratungen in sämtlichen Fragen des Brandschutzes
- Brandschutzerziehung in Schulen und Kindergärten
- Brandschutzaufklärung in Firmen, bei Vereinen und sonstigen Organisationen