Voraussetzung für den aktiven Dienst bei der Feuerwehr ist ein Eintrittsalter von mindestens 18 Jahren. Die Aufnahme erfolgt über den Wehrführer der Stadt und beginnt mit einem Probejahr sowie dem Dienstgrad des Feuerwehrmannanwärters.
Innerhalb des ersten Jahres findet eine Truppmannausbildung (TM1) statt. Nach Ablauf des Probejahres und bestandener TM1-Ausbildung erfolgt die Ernennung zum Feuerwehrmann.
Hieran schließen sich diverse Fort- und Weiterbildungslehrgänge an der Kreisfeuerwehrschule in Bedburg–Rath und bei verschiedenen Feuerwehren in der Umgebung an. Die Lehrgänge vermitteln die notwendigen Kenntnisse aus den Bereichen Atemschutzgeräteträger, Maschinist, Funker, technische Hilfeleistung, gefährliche Stoffe und Güter und weiteren Bereichen der Feuerwehr.
Nach zwei bis vier Jahren erfolgt, je nach Leistung, die Beförderung zum Oberfeuerwehrmann.
Wer mindestens fünf Jahre Oberfeuerwehrmann ist und sich regelmäßig am aktiven Dienst der Freiwilligen Feuerwehr beteiligt hat, kann zum Hauptfeuerwehrmann ernannt werden.
Wurde der Truppführer-Lehrgang erfolgreich abgeschlossen, erfolgt eine Beförderung zum Unterbrandmeister. Ab diesem Zeitpunkt trägt dieser die Verantwortung für zwei weitere Kameraden im Einsatz.
Bei fachlicher und persönlicher Eignung kann der Besuch des Institutes der Feuerwehr in Münster ermöglicht werden. Neben einer Ausbildung zum Gruppen- oder Zugführer werden dort weitergehende Lehrgänge und Fortbildungen, wie z.B. Ausbilder in der Freiwilligen Feuerwehr, angeboten.
Nach bestandener Prüfung zum Gruppenführer (F III) wird die Ernennung zum Brandmeister ausgesprochen. Von nun an übernimmt der Brandmeister die Verantwortung über acht Feuerwehrangehörige im Einsatz. Des Weiteren wird er nunmehr aktiv in die Ausbildung der Kameraden vor Ort eingebunden.
Nach weiteren zwei Jahren aktiver Beteiligung im Einsatz- und Übungsdienst kann die Ernennung zum Oberbrandmeister erfolgen, nach weiteren fünf Jahren die Ernennung zum Hauptbrandmeister.
Nach erfolgreichem Abschluss des Zugführerlehrganges (F IV) erfolgt die Ernennung zum Brandinspektor. Der Brandinspektor hat die Befähigung, einen Löschzug im Einsatz zu führen. Hat der Brandinspektor am Institut der Feuerwehr in Münster auch den Verbandsführerlehrgang (F/B V-I) sowie die Einführung in die Stabsarbeit (F/B V-II) erfolgreich abgeschlossen, kann er zum Brandoberinspektor ernannt werden. Mit dieser Ausbildung hat der Feuerwehrangehörige die höchste taktische Feuerwehrausbildung in Deutschland erworben.
Abschließend kann die Qualifikation zum Leiter der Feuerwehr erlangt werden. Hierbei handelt es sich hauptsächlich um eine Verwaltungsausbildung. Nach erfolgreichem Abschluss des Lehrganges kann die Ernennung zum Stadtbrandinspektor ausgesprochen werden.